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AGB

1. Geltungsbereich / Anwendungsbereich
 
1.1. Ausschließliche Geltung unserer Geschäftsbedingungen: Für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen unseres Online-Shops "www.carp-soul.at" (Carp&Soul, Ginstergasse 24, 2601 Eggendorf/ MTh., Austria ) nachfolgend "Auftragnehmer" genannt, gelten ausschließlich unsere vorliegenden Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültigen Fassung. 1.2. Ausschluss von Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner: Andere, insbesondere entgegenstehende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners, im folgenden "Auftraggeber" genannt, gelten ausdrücklich als ausgeschlossen, auch dann, wenn wir diesen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. 1.3. Zustimmung zu abweichenden Geschäftsbedingungen nur für den Einzelfall: Insoweit wir der Gültigkeit von Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers ganz oder teilweise schriftlich zugestimmt haben, gilt dies nur für den dann zugrunde liegenden Einzelfall und entwickelt keinerlei Bindung für spätere Rechtsgeschäfte.
 
2. Vertragsabschluß
 
2.1. Bestellung als Vertragsangebot: Eine beim Auftragnehmer eingehende Bestellung wird als Angebot zum Abschluss eines Vertrages an den Auftragnehmer betrachtet, der erst mit der ausdrücklichen Gegenbestätigung durch den Auftragnehmer zustande kommt. 2.2. Annahme durch den Auftragnehmer: Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande, die dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach seiner vollständig und korrekt ausgeführten Bestellung im Online-Shop ("www.carp-soul.at") schriftlich, per E-Mail oder über das Internet (nach Wahl des Auftragnehmers) übermittelt wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich per E-Mail an shop@carp-soul.at oder telefonisch zu informieren, wenn ihn die Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss des Vertrages erreicht. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm, im Zuge der Bestellung angegebene E-Mail-Konto ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder anderer Gründe ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist. Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn eine an den Auftraggeber gerichtete E-Mail-Nachricht dreimal hintereinander retourniert wird oder die Leistung aufgrund fehlerhafter Anschrift nicht erbracht werden kann. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragsbestätigung umgehend nach Erhalt sachlich und rechnerisch zu prüfen und den Auftragnehmer von etwaigen Abweichungen zur Bestellung schriftlich in Kenntnis zu setzen. Letztendlich wird der Inhalt der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen.
 
3. Lieferbeschränkungen und -änderungen
 
3.1. Grundsätzliches Freibleiben von Angeboten: Die vom Auftragnehmer im Online-Shop ("www.carp-soul.at") platzierten Angebote gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bei dem Angebot vermerkt ist, nur "solange der Vorrat reicht". Angaben zu Produkten, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 3.2. Rücktrittsrecht bei Fehlern, Irrtümern und/oder Lieferproblemen: Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Online-Shop ("www.carp-soul.at") ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt. Auch wenn das bestellte Produkt bzw. ein vergleichbares Produkt nicht verfügbar ist, weil der Auftragnehmer von seinem Lieferanten nicht mit dem vorgenannten Produkt beliefert wird, hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht bzw. nicht in der vereinbarten Form möglich ist, und ihm die eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten. 3.3. Rücktrittsrecht bei höherer Gewalt: Macht höhere Gewalt die Lieferung oder eine sonstige Leistung unmöglich, ist eine Leistungspflicht des Auftragnehmers ausgeschlossen. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht erfolgen wird und ihm die eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten. 3.4. Rücktrittsrecht bei grobem Missverhältnis zwischen Aufwand und Auftraggeberinteresse: Der Auftragnehmer kann außerdem die Leistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten, wenn dieser einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Auftraggebers an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht erfolgen wird und ihm die eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten. 3.5. Rücktrittsrecht bei zweimaligem vergeblichen Zustellungsversuch: Sollte die Zustellung der Ware trotz zweimaligen Versuchs scheitern, gilt der Kaufvertrag automatisch als durch Rücktritt erloschen. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht mehr erfolgen wird, und ihm die eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendung geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät. 3.6. Reduzierungsmöglichkeit des Lieferumfanges bei Lieferbehinderungen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Lieferungsbehinderung des Zulieferers von mehr als einer Woche, die Lieferungen und sonstigen Leistungen, auch regional, zu beschränken und die verfügbaren Mengen nach billigem Ermessen auf die Auftraggeber zu verteilen. Wird die Verspätung der Lieferung oder Leistung aufgrund einer der vorgenannten Verzögerungen für den Auftraggeber nachweislich unzumutbar, kann er nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. 3.7. Lieferfristen: Liefertermine sind, soweit nicht anderes vereinbart ist, unverbindlich; insbesondere wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Auftraggeber übernommen. 3.8. Konsumentenschutzgesetz (KSchG): Ist der Auftraggeber ein Konsument im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), so kann er innerhalb von sieben Werktagen ab dem Tag, an dem die bestellte Ware bei ihm eingelangt ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall die vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten. Der Auftraggeber hat zuvor die gelieferten Waren unverzüglich auf eigene Kosten im Originalzustand in der Originalverpackung mit dem Kaufbeleg an den Auftragnehmer zurückzusenden und ein angemessenes Entgelt für den Gebrauch zu leisten. Dieses Rücktrittsrecht ist jedoch nicht anwendbar auf gekaufte Waren, die nach speziellen Wünschen des Auftraggebers gefertigt wurden.
 
4. Gültigkeit der Preise und Versandkosten
 
4.1. Gültigkeit der Preise: Die im Online-Shop ("www.carp-soul.at") genannten Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ( Kleinunternehmer ). Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen oder bei Ablehnung durch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Nebenkosten wie Kosten für Verpackung, Versand, Transport, Transportversicherung, Entsorgung u. ä. gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4.2. Versandkosten: Für Lieferungen innerhalb der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland werden Versandkosten in Abhängigkeit des Gesamtgewichtes, des Gesamtbestellwertes der zu transportierenden Waren oder in Form eines Pauschalbetrages verrechnet. Die jeweils geltende Art der Versandkostenberechnung ist auf den Seiten des Online-Shops ("www.carp-soul.at") unter dem Stichwort "Versandkosten" abrufbar. Die Höhe der Versandkosten bzw. des Versandkostenanteils wird während des Bestellvorganges angezeigt.
 
5. Zahlung
 
5.1. Zahlungsart: Die Bezahlung erfolgt mittels der im Online-Shop ("www.carp-soul.at") zur Auswahl gestellten Möglichkeiten. Als Verrechnungswährung gilt ausschließlich Euro als vereinbart. Der Auftragnehmer behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten. 5.2. Fälligkeit: Abhängig von der im Online-Shop ("www.carp-soul.at") gewählten Zahlungsart ist der Kaufpreis: - bei Zahlungsart "Vorauskassa" binnen 3 Werktagen ab Datum der Online-Bestellung fällig, - bei Zahlungsart "PayPAL", sofort (zum Zeitpunkt der Online-Bestellung) fällig. 5.3. Auslandsüberweisungen: Für Geldüberweisungen auf bzw. von Konten im Ausland trägt der Auftraggeber allfällige Spesenforderungen des überweisenden bzw. empfangenden Geldinstituts in der gesamten Höhe. 5.4. Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe der, vom Auftragnehmer selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe von 5% p. a. über dem jeweils aktuellen EURIBOR-Zinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. 5.5. Ausschluss der Aufrechnung: Eine Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Aufrechnung mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder durch den Auftragnehmer anerkannten Forderung erfolgt. 5.6. Begrenzung eines Zurückbehaltungsrechts auf das konkrete Vertragsverhältnis: Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber dem Auftragnehmer kann nur auf Ansprüche gestützt werden, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen. 5.7. Betragsmäßige Begrenzung eines Zurückbehaltungsrechts: Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber wegen eines Mangels ist in jedem Fall auf den Teil des, dem Auftragnehmer geschuldeten Betrages beschränkt, dessen Einbehaltung unter Berücksichtigung der Kosten für die Beseitigung des behaupteten Mangels in angemessenem Verhältnis zum insgesamt, dem Auftragnehmer noch geschuldeten Betrag steht.
 
6. Auslieferung, Gefahrtragung und Erfüllungsort
 
6.1. Gefahrtragung: Die Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 6.2. Erfüllungsort: Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Mit Verlassen des Lagers des Auftragnehmers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs von Waren auf den Auftraggeber über. 6.3. Regionale Beschränkung: Lieferungen erfolgen an die, vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift, jedoch nur innerhalb der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland. ( Andere Länder auf Anfrage ) 6.4. Aufbewahrung: Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers. 6.5. Verweigerung der Annahme: Verweigert der Auftraggeber die Annahme einer ihm zugesandten Ware, ist der Auftragnehmer nicht zu nochmaliger Sendung verpflichtet. Der Auftragnehmer ist aber berechtigt, eine Unkostenpauschale für den entstandenen Aufwand bzw. nach Vertragsrücktritt bei Nichtabholung der Ware binnen 14 Tagen durch den Auftraggeber in Höhe von 15% vom Rechnungsbetrag zu erheben, ohne dass die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens nachgewiesen werden muss (eine Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche wird ausdrücklich vorbehalten). Sofern keine besonderen Gründe dagegen stehen, erhält der Auftraggeber eine Gutschrift in der Höhe der berechneten Unkostenpauschale. Diese Gutschrift wird innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum als Zahlungsmittel in unserem Online-Shop ("www.Carp-soul.at") akzeptiert. 6.6. Unfrei versendete Poststücke: Unfrei an den Auftragnehmer versendete Briefe und Pakete werden grundsätzlich nicht angenommen
 
7. Eigentumsvorbehalt
 
7.1. Eigentumsvorbehalt als solches: Der Auftragnehmer behält sich Eigentums-, Nutzungs- und sonstige Rechte an der verkauften Ware bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der zugrunde liegenden Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. 7.2. Wertsicherung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. 7.3. Pfändung und Informationspflicht: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpfänden. Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber diesen unverzüglich auf die Rechte des Auftragnehmers ausdrücklich hinzuweisen und den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen. 7.4. Übertragener Anspruch bei Verarbeitung: Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware durch Verbindung mit anderen zu einer einheitlichen neuen Sache, überträgt der Auftraggeber schon jetzt im voraus sein Eigentumsrecht an der neuen Sache auf den Auftragnehmer im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren. 7.5. Fortbestehen des Eigentumsvorbehalts: Der Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur vollständigen Befriedigung der Ansprüche des Auftragnehmers bestehen, auch wenn einzelne der Forderungen vom Auftragnehmer in laufenden Rechnungen mit aufgenommen werden, hier Saldierungen vorgenommen und/oder Anerkenntnisse ausgesprochen werden. 7.6. Freigabe von Eigentumsvorbehalten im Falle der Übersicherung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bestehende Sicherungen durch Eigentumsvorbehalte nach seiner Wahl freizugeben, soweit ihr Wert insgesamt die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
 
8. Gesetzliches Rückgaberecht gemäß ABGB (Belehrung)
 
8.1. Kein Rückgaberecht für Vollkaufleute: Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. ABGB. 8.2. Rückgaberecht für Verbraucher: Als Verbraucher ist der Auftraggeber berechtigt, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von sieben Tagen zurückzugeben. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware und der vorliegenden Belehrung. Nur bei nicht paketfähiger Ware (z.B. sperrigen Gütern) kann der Auftraggeber die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. 8.3. Der Auftragnehmer akzeptiert nur freie Rücksendungen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Sollte die Rücksendung auf Grund eines Fehlers des Auftragnehmers (Falschlieferung, Defekt) notwendig geworden sein, erstattet der Auftragnehmer eine Pauschale in Höhe der, vom Auftragnehmer ursprünglich berechneten Versandkosten. 8.4. Rückgabeadressat:Die Rücksendung hat ausschließlich zu erfolgen an unsere Anschrift: Carp&Soul Dorner Thomas Ginstergasse 24 2601 Eggendorf / MTh. 8.5. Rückgabefolgen: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann der Auftragnehmer Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Auftraggeber etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Auftraggeber die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. 8.6. Ausschluss des Rückgaberechts bei vom Auftraggeber entsiegelter Software: Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen hinsichtlich der Lieferung von Software, wenn der Auftraggeber diese entsiegelt hat. 8.7. Zusätzliche Empfehlung: Der Auftragnehmer empfiehlt zusätzlich, dass der Auftraggeber zur Vermeidung von diesbezüglichem Wertersatz insbesondere die Ware vollständig mit sämtlichen mitgelieferten Dokumentationen und Zubehörteilen in der Originalverpackung zurücksendet. Der Auftraggeber darf des weiteren zur Vermeidung von diesbezüglichem Wertersatz keinerlei Handlungen an dem Produkt vornehmen, die nur von, durch den Hersteller oder durch den Auftragnehmer autorisierten Personen vorgenommen werden dürfen. Hierzu gehört insbesondere das Aufbrechen bzw. das Entfernen von am Produkt angebrachten Siegeln sowie das Entfernen und Verändern von Serien- und/oder Chargennummern. (Ende der Belehrung)
 
9. Gewährleistung
 
9.1. Anzeigepflicht: Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Auftragnehmer zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich Anzeige darüber zu machen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Ware als in Ordnung übernommen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als in Ordnung. Ist der Auftraggeber ein Konsument, so beträgt die Frist zur Geltendmachung von Mängeln 2 Jahre ab Lieferung. Bei Geltendmachung innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe wird das Bestehen einer Mangels im Zeitpunkt der Übergabe gesetzlich vermutet, bei späterer Geltendmachung ist der Konsument dafür beweispflichtig, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Im Falle der gerechtfertigt erhobenen Mängelrüge ist dem Auftragnehmer die Gelegenheit zur Verbesserung oder Nachlieferung zu geben. Wandlung und Preisminderung sind erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung zulässig. Sämtliche Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn die vom Auftragnehmer gelieferten Waren anderweitig verändert oder instand gesetzt worden sind. 9.2. Gewährleistung durch mangelfreien Ersatz oder fachgerechte Reparatur: Ein bei Lieferung bereits fehlerhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird der Auftragnehmer durch ein gleichwertiges mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen. Soweit ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist dieser nach seiner Wahl zur Verbesserung oder Austausch verpflichtet. Die gegebenenfalls erforderlichen Frachtkosten für den Transport der Ware zum Auftragnehmer fallen dem Auftraggeber zur Last. 9.3. Hinweis zur negativen Abgrenzung von Gewährleistungsfällen: Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor: bei Schäden, die beim Auftraggeber durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Auftraggeber schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind, insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer, u.ä.), bei Schäden die auf fehlerhafte Installation durch den Auftraggeber oder durch, vom Auftraggeber beauftragte Dritte, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch den Auftraggeber oder hierzu nicht berechtigte Dritte sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind, bei Schäden aufgrund einer anderen als der gewöhnlichen Verwendung. Der Auftragnehmer leistet ferner keine Gewähr für Fehler, die durch unsachgemäße Reparatur durch einen, vom Hersteller nicht autorisierten Servicepartner entstanden sind. 9.4. Unverhältnismäßiger Aufwand der gewünschten Form der Nacherfüllung: Erfordert die vom Auftraggeber gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersetzung des Produktes oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht - wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen ist, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber zurückgegriffen werden kann - beschränkt sich der Anspruch des Auftraggebers auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht des Auftragnehmers, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt. 9.5. Kostenersatz: Sollte die Kaufsache nicht fehlerhaft oder nicht mit einem von uns zu vertretenden Mangel behaftet sein, haben wir das Recht, dem Auftraggeber hierfür die Überprüfungs- und Frachtkosten in Rechnung zu stellen. 9.6. Herstellergarantie: Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie werden die vorstehenden Verpflichtungen im Verhältnis zum Auftragnehmer nicht erweitert oder abgeändert.
 
10. Verjährungsfrist
 
Von den nachfolgenden Regelungen nicht betroffen sind Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Des weiteren gelten die nachfolgenden Regelungen nicht für den Fall der Inanspruchnahme des Auftragnehmers auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes. 10.1. Grundsätzliche Beschränkung der Verjährung auf ein Jahr: Für die Verjährung von Mängel-Gewährleistungsansprüchen gegen den Auftragnehmer werden die gesetzlichen Verjährungsfristen auf 1 Jahr reduziert, soweit nicht die in nachfolgenden Ziffern 2. und 3. genannten Ausnahmen zum Zuge kommen. Für den Beginn der Verjährung bleibt es bei den jeweiligen gesetzlichen Regelungen. 10.2. Sonderregelung für den Fall eines Verbrauchers als Auftraggeber: Für den Fall, dass der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, gilt statt der vorbenannten Regelung in Ziffer 1. eine Beschränkung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer wegen Mängeln auf 2 Jahre. Auch in diesem Fall bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen zum Beginn der jeweiligen Verjährungsfrist. 10.3. Ausschluss der vorliegenden Verjährungsbeschränkung bei Arglist oder Garantie: Die Verjährungsverkürzungen gemäß der vorgenannten Regelungen gelten nicht im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch den Auftragnehmer oder im Fall einer Garantie durch den Auftragnehmer für die Beschaffenheit seiner Leistungen. 10.4. Herstellergarantie: Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie wird die Verjährungsfrist nach vorstehenden Regelungen nicht verlängert. 11. Zugesicherte Eigenschaften und Garantien 11.1. Keine Haftung für Prospektmaterial: Vom Auftragnehmer zur Verfügung gestelltes Prospektmaterial ist eine unverbindliche Beschreibung der jeweiligen Produkte und begründet keinerlei zugesicherte Eigenschaften oder Garantien. 11.2. Ausschluss von Garantiezusagen durch den Auftragnehmer: Garantiezusagen durch den Auftragnehmer werden grundsätzlich nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich als solche benannt. 11.3. Übertragung von Ansprüchen aufgrund möglicher Garantiezusagen Dritter: Der Auftragnehmer ist jedoch bereit, so der Auftraggeber der Ansicht sein sollte, dass Zusicherungen des Herstellers bzw. Lieferanten gegenüber dem Auftragnehmer als Garantie oder Zusage einer zugesicherten Eigenschaft zu bewerten sind, dem Auftraggeber die diesbezüglich vermeintlichen Ansprüche gegenüber dem Lieferanten bzw. dem Hersteller, Zug um Zug gegen Zahlung der diesbezüglich gegebenenfalls vom Auftraggeber ein- oder zurückbehaltenen Vergütungsansprüche, abzutreten.
 
11. Zugesicherte Eigenschaften und Garantien
 
11.1. Keine Haftung für Prospektmaterial: Vom Auftragnehmer zur Verfügung gestelltes Prospektmaterial ist eine unverbindliche Beschreibung der jeweiligen Produkte und begründet keinerlei zugesicherte Eigenschaften oder Garantien. 11.2. Ausschluss von Garantiezusagen durch den Auftragnehmer: Garantiezusagen durch den Auftragnehmer werden grundsätzlich nicht abgegeben, sofern nicht ausdrücklich als solche benannt. 11.3. Übertragung von Ansprüchen aufgrund möglicher Garantiezusagen Dritter: Der Auftragnehmer ist jedoch bereit, so der Auftraggeber der Ansicht sein sollte, dass Zusicherungen des Herstellers bzw. Lieferanten gegenüber dem Auftragnehmer als Garantie oder Zusage einer zugesicherten Eigenschaft zu bewerten sind, dem Auftraggeber die diesbezüglich vermeintlichen Ansprüche gegenüber dem Lieferanten bzw. dem Hersteller, Zug um Zug gegen Zahlung der diesbezüglich gegebenenfalls vom Auftraggeber ein- oder zurückbehaltenen Vergütungsansprüche, abzutreten.
 
12. Haftung und Schadensersatz
 
12.1. Ausschluss bei fehlendem Verschulden: Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf schuldhafte Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. 12.2. Begrenzter Haftungsausschluss bei einfacher Fahrlässigkeit: Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer wegen Fahrlässigkeit werden des weiteren ausgeschlossen, soweit sie nicht die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten betreffen und, soweit in sonstigen Fällen des weiteren die Schäden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. 12.3. Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten: Sollte der Auftragnehmer wesentliche Vertragspflichten verletzen, haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden, mit dessen Entstehen der Auftragnehmer bei Vertragsabschluß aufgrund der, dem Auftragnehmer zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. 12.4. Haftung bei Arglist oder Garantie oder auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes: Unberührt von obigen Einschränkungen verbleibt die Haftung des Auftragnehmers aus arglistigem Handeln oder Verschweigen, wie auch im Fall der Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer für die Beschaffenheit seiner Ware, wie auch im Fall der Inanspruchnahme des Auftragnehmers auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes. 12.5. Haftung aus Delikt: Auch im Fall der Haftung des Auftragnehmers aus Delikt gelten die oben unter Ziffer 12.1. bis 12.4. geregelten Beschränkungen sinngemäß. 12.6. Herstellergarantie: Eine Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer dar.
 
13. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Export
 
13.1. Ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts: Als ausschließlich auf das Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung anzuwenden, wird hiermit das Recht der Republik Österreich vereinbart. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, kurz: CISG), wird ausgeschlossen. 13.2. Gerichtsstandsvereinbarung allgemein: Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Geschäftssitz bzw. Wohnsitz hat, oder der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Republik Österreich verlegt, oder, wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 13.3. Gerichtsstandsvereinbarungen bei bestimmten Auftraggebern: Abweichend von den unter obiger Ziffer 2. geregelten Einschränkungen ist in jedem Fall der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers falls es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. 13.4. Export: Insoweit die Leistungen des Auftragnehmers österreichischen oder anderen nationalen oder internationalen Export-Kontrollbestimmungen unterliegen, versichert der Auftraggeber schon jetzt, diese Bestimmungen im Falle des Exportes oder Re-Exportes von Leistungen, die er durch den Auftragnehmer erhalten hat, vollständig zu beachten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung eines Vertrages zu verweigern, wenn dadurch obige Vorschriften verletzt werden würden.
 
14. Datenschutz
 
14.1. Einverständniserklärung: Durch den Vertragsabschluß erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis damit, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber eingegebenen persönlichen Daten speichert, verarbeitet und benutzt, um das gegenständliche Geschäft durchzuführen. 14.2. Verwendung: Sofern der Auftraggeber durch entsprechende Bestätigung sein Einverständnis erklärt hat, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, dem Auftraggeber fallweise Informationen über andere Produkte und Dienstleistungen zukommen zu lassen, die für diesen von Interesse sein könnten und seine Daten zu diesem Zwecke zu speichern, zu bearbeiten und weiterzugeben. 14.3. Registrierte Auftraggeber (Kundenkonto): Der Nutzer ist verpflichtet, Benutzerkennwort und Passwort zu seinem Kundenkonto sorgfältig aufzubewahren und so zu behandeln, dass ein Verlust ausgeschlossen ist und Dritte keine Kenntnis davon erlangen können. Hat ein Dritter aufgrund nicht sorgfältiger Aufbewahrung Kenntnis vom Benutzerkennwort und/oder Passwort erhalten, so haftet der Auftraggeber für die, unter diesem Benutzerkennwort und Passwort getätigten Bestellungen in voller Höhe. Hat der Auftraggeber die Kenntnis eines Dritten vom Benutzerkennwort und Passwort nicht zu vertreten, so ist die Haftung auf einen Betrag von 49,90 EUR beschränkt.
 
15. Informationspflicht
 
Der Auftraggeber ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich die Daten des Auftraggebers ändern, insbesondere Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Änderungen umgehend per E-Mail an shop@carp-soul.at oder bei registrierten Auftraggebern (Kundenkonto) durch Änderung der Angaben im Kundenbereich des Online-Shops ("www.carp-soul.at") mitzuteilen. Unterlässt der Nutzer diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, so kann der Auftragnehmer, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt. Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn eine an den Nutzer gerichtete E-Mail-Nachricht dreimal hintereinander retourniert wird oder die Leistung aufgrund fehlerhafter Anschrift nicht erbracht werden kann.
 
16. Haftungsausschluss für fremde Links
 
Der Auftragnehmer verweist in seinem Online-Shop ("www.carp-soul.at") ggf. mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich der Auftragnehmer hiermit ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten Dritter auf "www.carp-soul.at" und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.
 
17. Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Regelungslücken
 
17.1. Erhaltung des Vertragsverhältnisses: Sollte eine der vorliegenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke vorliegen, so bleibt das zugrunde liegende Vertragsverhältnis, wie auch die übrigen Regelungen der vorliegenden Bedingungen hiervon in ihrer Wirksamkeit unberührt. 17.2. Salvatorische Klausel: Für den Fall einer unwirksamen Regelung oder einer Regelungslücke im zugrunde liegenden Vertragswerk oder den vorliegenden Bedingungen, wird vereinbart, dass die dann einschlägige gesetzliche Regelung zum Zuge kommt, soweit diese den Regelungsbedarf für den fraglichen Bereich ausreichend klärt. Ansonsten vereinbaren die Parteien, die unwirksame Regelung oder die Regelungslücke durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Regelung bzw. Regelungslücke möglichst nahe kommt.